Skipassrückvergütung

Bei Sportunfällen erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Skipass unverzüglich an einer unserer Kassen hinterlegt, und ein ärztliches Attest bis zum nächsten Tag beigebracht wird.

Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Skipasses. Findet die Hinterlegung bis 9 Uhr statt, wird dieser Tag nicht angelastet.

Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf eine andere Person oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

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